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Reisedokumente Ein gültiger Reisepass oder ein anderes Dokument, das aufgrund einer internationalen Vereinbarung anerkannt ist: Für einige Staaten reicht auch der Personalausweis (Dokument, mit dem die Identität und Staatsangehörigkeit der betreffenden Person belegt wird). Informationen: diplomatische Vertretungen und Konsulate der Republik Kroatien im Ausland oder das Ministerium für auswärtige Angelegenheiten und europäische Integrationen der Republik Kroatien
Zollbestimmungen Die geltenden Zollvorschriften der Republik Kroatien entsprechen fast vollkommen den Vorschriften und Standards der EU-Länder, aber hinsichtlich der Einfuhr von Gütern nichtkommerzieller Natur für den persönlichen Gebrauch sind nur Waren im Wert bis 300 Kuna zoll- und mehrwertsteuerfrei. Die Ein- und Ausfuhr von ausländischem oder kroatischem Bargeld und Schecks ist für ausländische oder kroatische Staatsbürger mit ausländischem Wohnsitz unbeschränkt, aber jeder Transfer eines Betrages im Kunawert über 10.000,00 EUR oder mehr ist dem Zollbeamten unbedingt zu melden. Wertvollere professionelle Ausrüstung und technische Geräte sind dem Zollbeamten am Grenzübergang ebenfalls zu melden. Ausländische Staatsbürger, die in Kroatien keinen ständigen oder vorübergehend gemeldeten Wohnoder Aufenthaltsort haben, haben Anspruch auf Rückerstattung der bezahlten Mehrwertsteuer (MwSt.), und zwar auf Ware, die sie in Kroatien gekauft haben und die auf einer Rechnung einen Wert von mindestens 500,00 Kuna aufweist, jedoch ausschließlich bei Vorlage eines vom Zollbeamten bestätigten PDV-P oder Tax-Cheque Formulars für die Ausfuhr der gekauften Ware ins Ausland. Der ausländische Staatsbürger hat die Steuerrückerstattung innerhalb von sechs Monaten ab Rechnungsdatum zu beantragen. Für zusätzliche Informationen kontaktieren Sie bitte den Zoll unter: www.carina.hr Die Einreise lebender Tiere ist nur mit gültigem Tierarztzeugnis über den Gesundheitszustand der Tiere möglich, wobei Katze und Hunde mit Mikrochips gekennzeichnet sein müssen. Die Einreise von bis zu 5 Haustieren ist an allen Grenzübergängen möglich, jedoch können mehrere Tiere nur an einem Grenzübergang mit einer tierärztlichen Prüfstelle einreisen.
Wenn Sie mit Ihrem Haustier reisen, sind Sie für dieses verantwortlich. Wenn Sie Ihr Haustier nach Kroatien mitbringen, übernehmen Sie die ganze Verantwortung für die Erfüllung der Einreisebedingungen. Überprüfen Sie zum Beispiel, ob Ihr Haustier rechtzeitig geimpft, bzw. nachgeimpft wurde und ob es einen gültigen Reisepass oder ein Tierarztzeugnis hat. Falls Ihr Haustier eine der Voraussetzungen beim Grenzübergang nicht erfüllt, kann ihm die Einreise in die Republik Kroatien verweigert werden, bzw. das Tier kann in das Heimatland zurückgeschickt oder unter Quarantäne gestellt werden. Als Besitzer dieser Tiere tragen Sie alle entstandenen Kosten zur Durchführung dieser Maßnahmen. Gemäß Verordnung über Veterinärbedingungen beim nichtkommerziellen Transport von Tieren versteht man unter Haustieren folgende Tierarten: Hunde, Katzen, zahme Frettchen (Mustela putorius) aus der Familie der Marder (Muselidae), wirbellose Tiere (außer Bienen und Krebsen), dekorative Tropenfische, Amphibien, Reptilien, alle Vogelarten (außer Geflügel) sowie Nagetiere und Hauskaninchen.
Gesundheitswesen In allen größeren Städten gibt es Krankenhäuser und Kliniken, kleinere Ortschaften haben Ambulanzen und Apotheken. Ausländische Touristen, die in ih¬rem Land pflichtversichert sind, sind während ihres Aufenthaltes in der Republik Kroatien von der Zahlung für medizinische Notfallversorgung befreit, sofern Kroatien mit dem Herkunftsland ein Abkommen über Sozialversicherungsleistungen abgeschlossen hat, d.h. wenn Sie aufgrund dieses Abkommens im Besitz einer Bestätigung über ihren Krankenversicherungsschutz sind. Der Krankenversicherungsschutz (einschließlich der Transportkosten) gilt für Notfälle in der Art und Weise und gemäß den Vorschriften, wie sie für kroatische Versicherungsnehmer gelten und sie haben sich ebenso wie diese an den entstehenden Kosten der medizinischen Versorgung zu beteili¬gen (Selbstbeteiligung). Personen, die aus Ländern kom¬men, mit denen kein Abkommen abgeschlossen oder die Nutzung des Krankenversicherungsschutzes nicht vertraglich vorgesehen wurde, tragen die Kosten ihres Gesundheitsschutzes selbst.
Feiertage und arbeitsfreie Tage 1. Januar – Neujahr 6. Januar – Heilige drei Könige Ostersonntag und Ostermontag 1. Mai – Tag der Arbeit Fronleichnam 22. Juni – Tag des antifaschistischen Kampfes 25. Juni – Staatsfeiertag 5. August – Tag des Sieges und der Dankbarkeit 15. August – Maria Himmelfahrt 8. Oktober – Unabhängigkeitstag 1. November – Allerheiligen 25. und 26. Dezember – Weihnachtsfeiertage
Öffnungszeiten von Geschäften und öffentlichen Ämtern Während der Urlaubssaison haben die meisten Geschäfte werktags von 8 bis 20 Uhr geöffnet und viele davon auch am Wochenende. Behörden und Ämter arbeiten in der Regel von Montag bis Freitag von 8 bis 16 Uhr.
Post und Telekommunikation Die Postämter haben werktags von 7 bis 19 Uhr geöffnet; in kleineren Orten von 7 bis 14 Uhr; manche haben in der Mittagspause geschlossen. In größeren Städten und in Fremdenverkehrsorten sind dienstbereite Postämter auch samstags und sonntags geöffnet. Für alle öffentlichen Telefonzellen benötigt man eine Telefonkarte, die in allen Postämtern sowie an Zeitungskiosken zu kaufen sind. Man kann von jeder Telefonzelle aus direkt ins Ausland telefonieren.
Stromspannung im städtischen Netz 220 V mit einer Frequenz von 50 Hz.
Wasser - Das Leitungswasser ist in allen Teilen Kroatiens trinkbar.
Umweltschutz Der Artenschutz entspricht den geltenden EU-Vorschriften. Das Meerwasser der kroatischen Adria hat gemäß den EUBadegewässerkriterien eine sehr hohe Qualität. Eine außerordentliche Umweltverschmutzung melden Sie bitte umgehend bei der Notfallnummer 112. Im Falle eines Unfalls rufen Sie die 112 an!! Diese Nummer ist zu jeder Tagesund Nachtzeit erreichbar, unabhängig davon, wo Sie sich in der Republik Kroatien oder in der EU aufhalten. Der Telefonanruf ist kostenlos. Die Notfallnummer 112 kann über alle Telekommunikationsnetze und alle Telefonanlagen angewählt und erreicht werden.
Quelle: Broschüre info Kroatien - Kroatische Zentrale für Tourismus (2010)
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